Ablauf & Kosten

Wenn Sie Interesse an einer Behandlung bei mir haben, melden Sie sich gerne per E-Mail unter: kontakt@praxis-perea.de. Bitte teilen Sie mir dabei Ihre Telefonnummer und mögliche Zeitfenster mit, zu denen ich Sie gut erreichen kann. Sollte ich freie Kapazitäten haben (aktuelle Verfügbarkeit finden Sie auf der Startseite), melde ich mich innerhalb von zwei Werktagen bei Ihnen zur Terminvereinbarung. (Vom 20.11. bis zum 8.12. bin ich nicht erreichbar).

Im 50-minütigen Erstgespräch besprechen wir gemeinsam Ihre aktuelle Situation und klären das weitere Vorgehen. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie ein gutes Gefühl haben hinsichtlich unserer Zusammenarbeit, denn das ist ein zentraler Aspekt für einen guten Therapieverlauf.

Wenn Sie privat versichert sind, lohnt es sich, vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden und wie der Ablauf ist. In der Regel übernehmen private Kassen die Kosten vollständig. Es kann jedoch vorkommen, dass Sie das Erstgespräch selbst bezahlen müssen oder die Leistungen nur bis zu einer gewissen Höhe übernommen werden. In diesem Fall müssen Sie die Differenz selbst tragen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen). Die Kosten pro Sitzung liegen zwischen 126,02 € und 167,58 €, abhängig von der Therapiephase (Kurzzeit-/Langzeittherapie).

Wenn Sie als Selbstzahler:in die Kosten der Behandlung tragen, erfolgt keine Diagnoseübermittlung oder Kommunikation mit der Krankenkasse. Dadurch ist der Ablauf unkomplizierter und unbürokratischer. Sie erhalten am Ende des Monats eine Rechnung. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung (nach GOP) zu einem angepassten Pauschalsatz von 134 € pro Sitzung. Psychotherapiekosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Ein vereinbarter Termin sollte mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, da sonst ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt wird. Dieses beträgt 50 % der Sitzungskosten.

Als Privatpraxis kann ich leider keine Leistungen über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.