Ablauf & Kosten

Wenn Sie Interesse an einer Zusammenarbeit mit mir haben, melden Sie sich gerne per E-Mail unter kontakt@praxis-perea.de oder telefonisch unter 0176 977 357 97. Bitte teilen Sie mir dabei Ihre gewünschte Form der Kostenübernahme mit (Selbstzahler:in, privat versichert oder Kostenerstattung bei gesetzlicher Versicherung). Sollte ich freie Kapazitäten haben, melde ich mich bei Ihnen zur Terminvereinbarung. Die aktuelle Verfügbarkeit finden Sie auf der Startseite.

Im 50-minütigen Erstgespräch besprechen wir gemeinsam Ihre aktuelle Situation, klären offene Fragen zum therapeutischen Prozess und besprechen das weitere Vorgehen. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie sich bei unserer Zusammenarbeit wohlfühlen, denn das ist ein zentraler Aspekt für einen guten Therapieverlauf.

Selbstzahler:in

Wenn Sie als Selbstzahler:in die Kosten der Behandlung tragen, erfolgt keine Diagnoseübermittlung oder Kommunikation mit der Krankenkasse. Dadurch ist der Ablauf unkomplizierter und unbürokratischer, und die Therapie lässt sich flexibler gestalten. Am Ende des Monats erhalten Sie eine Rechnung.

Eine Sitzung kostet 134 €.

Psychotherapiekosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Private Krankenversicherung

Wenn Sie privat versichert sind, lohnt es sich, vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung zu erfragen, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden und wie der Ablauf ist. In der Regel übernehmen private Versicherungen die Kosten vollständig. Es kann jedoch vorkommen, dass Sie das Erstgespräch selbst bezahlen müssen oder dass die Kosten nur bis zu einer gewissen Höhe erstattet werden. In diesem Fall müssen Sie die Differenz selbst tragen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzliche Krankenversicherung

Als Privatpraxis ohne Kassensitz kann ich nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, besteht jedoch die Möglichkeit einer Kostenübernahme über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren. Wie dieses Verfahren in meiner Praxis konkret abläuft, erfahren Sie hier: GKV: Kostenerstattungsverfahren.

Terminabsagen

Bitte beachten Sie: Ein vereinbarter Termin sollte mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, da sonst ein Ausfallhonorar für den reservierten Termin in Rechnung gestellt wird. Dieses beträgt 50 % der Sitzungskosten.